Das Güteverfahren
Gläubiger stehen meist Vereinbarungen mit dem Schuldner skeptisch gegenüber, weil sie es erlebt haben, dass Vereinbarungen später nicht das Papier wert waren und der Schuldner schließlich nicht zahlte. Oft kommt es am Ende des streitigen Verfahrens dann doch zum Vergleich, der in der Regel Gläubiger und Schuldner viel Geld kostet. Einigen Sie sich beispielsweise über eine Forderung von 1.000,00 €, haben beide Seiten bei gegeneinander aufgehobenen Kosten jeweils 317,50 € zzgl. MwSt. und 82,50 € Gerichtskosten zu zahlen. Das sind insgesamt mindestens 800,00 €. Der Gläubiger hat lediglich die Sicherheit gewonnen, dass er mit einem vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner vorgehen kann, wenn der sich nicht an den Vergleich hält.

InkassoKonzept strebt - wo möglich - eine einvernehmliche Forderungsregulierung an und bietet dem Gläubiger die gleiche Sicherheit, wie bei einem gerichtlichen Vergleich, zu einem Bruchteil der Kosten. Ist mit dem Schuldner eine vergleichsfähige Lösung gefunden, bringt InkassoKonzept den Vorgang zu einer staatlich anerkannten Gütestelle. Die Gütestelle kann Vereinbarungen und Vergleiche als vollstreckbaren Titel ausstellen. Dieser Titel steht einem gerichtlichen Urteil, was die Möglichkeit aus ihm zu vollstrecken anlangt, gleich. Für die Protokollierung einer Zahlungsvereinbarung entstehen dabei insgesamt Gebühren von 75,00 € incl. MwSt., unabhängig von der Höhe der geltend gemachten Forderung.
Ist trotz vorhandener Einigungsbereitschaft wegen eines schwierigen Sachverhalts ein moderiertes Schlichtungsverfahren erforderlich, in dem Mängel oder andere Abzüge geklärt werden, wird ein Stundenhonorar von 120,00 € zzgl. MwSt. von der Gütestelle berechnet. Es gelingt dem Schlichter der Gütestelle aber meist, innerhalb eines Aufwandes von ein bis zwei Stunden eine Einigung zu erzielen.

Das gerichtliche Mahnverfahren
Der gerichtliche Mahnbescheid führt insbesondere bei Forderungen, die als solche unstreitig sind, rasch zu einem vollstreckbaren Titel. Titulierte Forderungen können im Wege der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner durchgesetzt werden und unterliegen nicht der kurzen Verjährung. Eine Forderung, die mit einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid festgestellt worden ist, kann dreißig Jahre lang durchgesetzt werden.

Sie erteilen der Rechtsanwaltskanzlei Striegel & Kiau Vollmacht und umgehend wird das Mahnverfahren eingeleitet durch den Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids. Ist der Antrag korrekt gestellt, so ergeht - ohne Prüfung, ob der Anspruch tatsächlich besteht - ein Mahnbescheid, durch den der Schuldner aufgefordert wird, den Anspruch nebst Zinsen und Kosten binnen zwei Wochen zu erfüllen oder innerhalb gleicher Frist Widerspruch einzulegen. Bei einem Widerspruch gibt das Mahngericht, sofern eine Partei die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt hat, den Rechtsstreit an das hierfür zuständige Gericht ab. Wird kein Widerspruch eingelegt, so ergeht auf Antrag ein Vollstreckungsbescheid.

Die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren haben zunächst Sie zu tragen - der Schuldner hat Ihnen jedoch mit der Hauptforderung auch diese Kosten vollständig zu erstatten. InkassoKonzept berechnet Ihnen für diesen Service keine gesonderten Kosten.

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